EuGH äußert sich erneut zum Kontrollverlust als Schaden
Ein großer Streitpunkt, den sowohl die nationale, wie auch die internationale Rechtsprechung bewegt, ist die Frage, ob der Kontrollverlust der Daten für sich genommen einen Schaden darstellt, oder ob es darüber hinaus eines Missbrauchs dieser Daten braucht. Am 4. Oktober 2024 hat der EuGH mit seinem Urteil in der Sache C-200/23 ein weiteres bedeutendes Urteil für Betroffene gefällt, das sich in eine Reihe vorangegangener Entscheidungen einreiht.