Adidas - Datenleck
Sind Sie vom Datenleck bei Adidas betroffen?
Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!
Was bei Adidas vorgefallen ist:
Am 28. Mai 2025 informierte Adidas ihre Kunden darüber, dass sich Dritte über den von Adidas eingesetzten Kundenservice-Dienstleister Zugriff auf personenbezogene Daten verschafften. Betroffen sind offenbar nur Kunden, die sich in der Vergangenheit an den Kundenservice von Adidas gewendet hat. Betroffene haben die folgende E-Mail von Adidas erhalten:
"Liebe Kundin, lieber Kunde,
wir möchten dich über einen uns kürzlich bekannt gewordenen Vorfall informieren, der möglicherweise einige deiner persönlichen Daten betrifft.
Was passiert ist
adidas hat kürzlich erfahren, dass sich unbefugte Dritte über einen externen Kundenservice-Dienstleister Zugang zu bestimmten Kundendaten verschafft haben.
Welche Daten betroffen sind
Nicht betroffen sind Passwörter, Kreditkartendaten oder andere Daten in Zusammenhang mit Zahlungen.
Bei den betroffenen Daten handelt es sich hauptsächlich um Kontaktdaten von Kund_innen, die sich in der Vergangenheit an unseren Kundenservice gewendet haben. Dazu können Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geschlecht und Geburtsdatum gehören.Was wir tun
Der Schutz und die Sicherheit deiner Daten haben für uns oberste Priorität. Nach Bekanntwerden der Situation hat adidas sofort proaktiv Schritte unternommen, um den Vorfall zu untersuchen und einzudämmen. Unter anderem wurden die Sicherheitsmaßnahmen weiter verstärkt.
Mögliche Konsequenzen für dich
Derzeit liegen uns keine Hinweise vor, dass durch den Vorfall Schäden für unsere Kund_innen entstanden sind. Du selbst musst keine unmittelbaren Maßnahmen ergreifen. Wir empfehlen dir jedoch, wie immer wachsam zu sein und auf verdächtige Nachrichten zu achten. An dieser Stelle als Hinweis: adidas würde dich niemals direkt kontaktieren, um sensible Daten wie Kreditkarteninformationen, Bankverbindungen oder Passwörter abzufragen.
An wen du dich wenden kannst
Wenn du Fragen hast, wende dich bitte via https://www.adidas.de/hilfe an unseren Kundenservice oder ruf uns unter +49 9132 6464101 an.
Wir entschuldigen uns für die aufgrund dieser Situation entstandenen Unannehmlichkeiten.
Das adidas Team"
Welche Daten geleakt wurden:
Die vom Datenleck bei Adidas betroffenen Daten hängen davon ab, welche Daten dem Kundenservice mitgeteilt wurden. Laut Adidas betrifft das zumindest nach aktuellem Stand folgende Daten:
Was Sie tun können:
Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz. Entweder im Rahmen einer individuellen Klage oder in Form einer Sammelklage gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.
Wie das funktioniert:
Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.
Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt mit einer Sammelklage geltend machen oder durch eine Einzelklage mit unseren Kooperationsanwälten.
Jetzt Ansprüche geltend machen
Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Adidas stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.
FAQs - Datenleck
Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.
Die Missbrauchsgefahr eines Datenlecks hängt von den geleakten Daten ab. Bei der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse ist mit erhöhtem Spampotential, Trojaner-Mails, Social Engineering und Phishing-Attacken zu rechnen. Auch ein Missbrauch von geleakten Passwörtern ist denkbar. Die Gefahren sind umso höher, je mehr Daten dem Absender zur Verfügung stehen. Es besteht in Folge eines Datenschutzvorfalls das konkrete Risiko von finanziellen Schäden, beispielsweise durch den Missbrauch von Kreditkartendaten oder einem Identitätsdiebstahl. Sofern Standortdaten betroffen sind, könnten zudem Bewegungsprofile der Betroffenen erstellt werden. Es steigt schließlich das Risiko Opfer von Erpressungen oder Drohungen zu werden, insbesondere soweit sensible Daten betroffen sind, wie die politische Gesinnung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Gesundheitsdaten.
Mit der Unterstützung von Protectra, die die Ansprüche der Betroffenen in individuellen Verfahren wie auch gebündelt geltend macht und Ihnen das Prozessrisiko abnimmt.
Besonders erfreulich für Betroffene: Nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO haften der Verantwortliche und in die Verarbeitung gegebenenfalls einbezogene Auftragsverarbeiter als Gesamtschuldner für Verstöße. Nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO ergibt sich zudem eine erhebliche Erleichterung für die Anspruchsdurchsetzung, da der Verantwortliche einen ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten beweisen muss.
Neben dem Auskunfts- und Unterlassungsanspruch steht Betroffenen ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu. Danach sind materielle Schäden (denkbar zum Beispiel Aufwand für einen Tausch der Mailadresse) wie auch immaterielle Schäden zu ersetzen. Hierunter sind pauschale Abgeltungen für spürbare Nachteile durch objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht einhergehende Beeinträchtigungen von persönlichkeitsbezogenen Belangen zu fassen.
Kurz zusammengefasst setzt ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO einen Verstoß gegen die DSGVO (z. B. unzureichende Datensicherheit beim Anbieter), einen materiellen oder immateriellen Schaden, wie etwa finanzielle Verluste, Kontrollverlust über persönliche Daten oder Stress durch Spam sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden voraus.
Auch für immaterielle Schäden sehen sowohl Art. 82 Abs. 1 DSGVO als auch § 83 Abs. 2 BDSG eine Entschädigung vor. Seit Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Serie von Entscheidungen (C-340/21, C-456/22, C-667/21, C-300/21, C-182/22, C-189/22, C-200/23) die Voraussetzungen zugunsten Betroffener, deren personenbezogene Daten ungewollt veröffentlicht wurden, näher definiert unter denen ein Schadensersatzanspruch zusteht. Der BGH hat im November 2024 schließlich in seiner Leitentscheidung zum Scraping Vorfall bei Facebook entschieden, dass allein der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann und zusätzlich keine Befürchtungen oder Ängste nachgewiesen werden müssten.
Die Höhe des Schadensersatzes gemäß Art. 82 DSGVO variiert je nach den individuellen Umstän-den des jeweiligen Falls. Entscheidend sind dabei sowohl die materiellen als auch die immateriellen Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind. Materielle Schäden beziehen sich auf finanzielle Verluste, während immaterielle Schäden beispielsweise emotionale Beeinträchtigungen umfassen können. Die Gerichte berücksichtigen bei ihrer Entscheidung die Schwere des Verstoßes und die konkreten Auswirkungen auf die betroffene Person. In der Praxis reichen die zugesprochenen Schadensersatzbeträge vom unteren dreistelligen bis vierstelligen Bereich.
Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie über den Stand Ihres Verfahrens. Darüber hinaus bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Es ist gerade in einem relativ neuen Rechtsgebiet ohne ständige Rechtsprechung nichts Ungewöhnliches, dass der Abschluss einer Instanz viel Zeit (auch bis über ein Jahr) in Anspruch nimmt.
Protectra, unsere Gegner oder die Rechtsschutzversicherung
Das Verfahren kann je nach Komplexität und Instanz einige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer des Verfahrens von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Rechtslage, der Kooperation des Verantwortlichen und der Gerichtsbelastung.
Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand Ihres Verfahrens. Aufgrund der hohen Fallzahlen bitten wir Sie vor Anfragen zunächst unsere FAQ sowie unsere Updates zu lesen.
Um eine Forderung geltend machen zu können, müssen Sie von einem Datenschutzvorfall betroffen sein und Ihre Ansprüche an Protectra abtreten oder uns zur rechtlichen Vertretung bevollmächtigen. Wir lassen dann prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO besteht.
Wir lassen jeden Fall sorgfältig prüfen und entscheiden auf Grundlage der Rechtslage, der Schwere des Datenschutzverstoßes und der Chancen auf Erfolg, ob wir den Fall übernehmen.
Wir bemühen uns, den Zeitaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. In der Regel müssen Sie nur bei der Erstkontaktaufnahme und während des Verfahrens aktiv werden, wenn wir noch Informationen zur Fallbearbeitung benötigen.