Meta Business Tools - Schadensersatz
Wurden Ihre personenbezogenen Daten durch Meta ohne Ihre Einwilligung erfasst?
Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!
Was bei Meta vorgefallen ist:
Das Landgericht Berlin II hat in sechs Urteilen vom 4. April 2025 Klagen gegen Meta stattgegeben. Gegenstand der Verfahren war die Verarbeitung personenbezogener Daten, die über sogenannte „Meta Business Tools“ auf Dritt-Webseiten und in Apps erhoben wurden. Das Gericht verpflichtete Meta zur Auskunft über die gespeicherten Daten, zur Anonymisierung bzw. Löschung dieser Informationen sowie zur Zahlung von jeweils 2.000 € Schadenersatz pro Verfahren.
Das Landgericht Leipzig sprach einem Kläger mit Urteil vom 4. Juli 2025 einen Schadensersatz in Höhe von 5.000 € zu, weil Meta auch in diesem Fall Tracking-Technologien ohne Einwilligung einsetzte und personenbezogene Daten unzulässig in Drittstaaten übermittelte.
Das Landgericht Stuttgart beschränkte den Schadensersatz auf 300 €. Hier hatte Nutzer geklagt, weil durch unsichtbare Meta Pixel oder die Conversions API von Meta, seine Aktivitäten auf externen Webseiten und Apps erfasst habe, unabhängig davon, ob ein Social-Media-Account bei Meta bestehe.
Konkret wurde beanstandet, dass Meta das digitale Verhalten der Nutzer auf zahlreichen Webseiten und Apps systematisch erfasse, sobald dort die Meta Business Tools eingebunden seien. Die dabei erhobenen Daten würden mit bestehenden Nutzerkonten verknüpft und zu umfangreichen Profilen verarbeitet, die Rückschlüsse auf besonders schützenswerte Merkmale wie politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder Gesundheitszustand zulassen könnten. Der Einsatz dieser Tools erfolge in vielen Fällen ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen und sei häufig für sie nicht erkennbar.
Wer hat einen Anspruch?
Ein Anspruch kann bestehen, auch wenn Sie keinen Facebook- oder Instagram-Account haben. Entscheidend ist nicht, ob Sie Meta-Dienste nutzen – sondern, ob Sie Webseiten oder Apps besucht haben, die sogenannte Meta Business Tools einsetzen, etwa:
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den Meta Pixel,
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die Conversions API,
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oder das Facebook App SDK.
Diese Tools erfassen – oft unsichtbar im Hintergrund – Daten über Ihr Verhalten auf Drittwebseiten. Laut dem LG Berlin kommen sie auf 30–40 % aller Webseiten weltweit zum Einsatz, besonders häufig unter den Top-100-Seiten in Deutschland.
Das LG Stuttgart und heise.de benennen konkret folgende Seiten:
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bild.de, paypal.com, zalando.de,
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jameda.de, shop-apotheke.de,
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eventim.de, ikea.de, netflix.com.
Besuchen Sie eine dieser Seiten, kann Meta Ihre Interaktionen mitschneiden – auch ohne Login oder Meta-Konto. Passiert das ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, liegt ein Datenschutzverstoß vor.
Was Sie tun können:
Füllen Sie unser Formular aus und finden mit unserer Hilfe heraus, ob Sie gegen die Praxis von Meta vorgehen können. Wir kümmern uns um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.
Wie das funktioniert:
Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.
Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen.
Jetzt Ansprüche geltend machen
Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Meta stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.