Meta Business Tools - Schadensersatz

Wurden Ihre personenbezogenen Daten durch Meta ohne Ihre Einwilligung erfasst?

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Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!

Was bei Meta vorgefallen ist:

Das Landgericht Berlin II hat in sechs Urteilen vom 4. April 2025 Klagen gegen Meta stattgegeben. Gegenstand der Verfahren war die Verarbeitung personenbezogener Daten, die über sogenannte „Meta Business Tools“ auf Dritt-Webseiten und in Apps erhoben wurden. Das Gericht verpflichtete Meta zur Auskunft über die gespeicherten Daten, zur Anonymisierung bzw. Löschung dieser Informationen sowie zur Zahlung von jeweils 2.000 € Schadenersatz pro Verfahren.

Konkret wurde beanstandet, dass Meta das digitale Verhalten der Nutzer auf zahlreichen Webseiten und Apps systematisch erfasse, sobald dort die Meta Business Tools eingebunden seien. Die dabei erhobenen Daten würden mit bestehenden Nutzerkonten verknüpft und zu umfangreichen Profilen verarbeitet, die Rückschlüsse auf besonders schützenswerte Merkmale wie politische Überzeugungen, sexuelle Orientierung oder Gesundheitszustand zulassen könnten. Der Einsatz dieser Tools erfolge in vielen Fällen ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen und sei häufig für sie nicht erkennbar.

Wer hat einen Anspruch?

Die Kläger der zugrundeliegenden Urteile nutzen Facebook oder Instagram. Für diese Nutzer legt Meta nach aktuellem Stand Profile an, sobald Webseiten besucht oder Apps genutzt werden, die Meta Business Tools wie beispielsweise Meta Pixel installiert haben. Um welche Anbieter es sich dabei handelt, ist derzeit unklar. Laut dem LG Berlin II gehen "Schätzungen (...) davon aus, dass diese bei mindestens 30 bis 40 Prozent der Webseiten weltweit und auf der überwiegenden Mehrzahl der meist besuchten 100 Webseiten in Deutschland zum Einsatz kommen". Im Ergebnis dürfte damit nahezu jeder von der unrechtmäßigen Verarbeitung betroffen sein, der einen Account bei Facebook oder Instagram hat.

Was Sie tun können:

Füllen Sie unser Formular aus und finden mit unserer Hilfe heraus, ob Sie gegen die Praxis von Meta vorgehen können. Wir kümmern uns um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Meta stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Schadensersatz

Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.

Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie über den Stand Ihres Verfahrens. Darüber hinaus bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Es ist gerade in einem relativ neuen Rechtsgebiet ohne ständige Rechtsprechung nichts Ungewöhnliches, dass der Abschluss einer Instanz viel Zeit (auch bis über ein Jahr) in Anspruch nimmt.

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