Gesetzliche Informationen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Informationen werden nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen zum geschäftlichen Zweck des Vertragsschlusses mit unseren Kunden zur Verfügung gestellt, die datenschutzrechtlichen Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

2. Vertragspartner

Ihr Vertragspartner wird:

Protectra GmbH
Lerchenweg 3
40789 Monheim am Rhein
Tel.: ‭+49 2173 9930312
Email: info@protectra.de

3. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

(1) Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte dem Auftrag und den dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertragsschluss wird durch das Ausfüllen des zum Fall gehörenden Formulars und mit einem Klick auf den Button "Beauftragung fortsetzen" eingeleitet. Erforderlich hierzu ist das Anklicken des am Ende des Formulars befindlichen Kästchens, das mit "Ja, ich beauftrage die Protectra" beginnt. Sofern angeboten, kann zudem optional in dem darunter befindlichen Kästchen ein Botenauftrag erteilt werden. Im Anschluss erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Angaben, den Vertrag schließen Sie mit einem Klick auf dem unter der Zusammenfassung befindlichen Button "zahlungspflichtig bestellen" ab. Sofern die Zusammenfassung Fehler enthält, können Sie diese durch eine erneute Eingabe in dem Feld berichtigen. Den Abschluss der Vereinbarung bestätigen wir Ihnen in Form einer automatisierten E-Mail.

(2) Falls Sie mit uns gemäß unseren AGB ein Erfolgshonorar vereinbaren, sind wir verpflichtet einen Hinweis darauf zu erteilen, welche anderen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Forderung bestünden: Sie könnten die Forderung auch selbst (sofern kein Anwaltszwang besteht) oder durch einen Rechtsanwalt im Wege einer festen Vergütung, die im Erfolgsfall eine vollständige Kompensation ermöglicht, im Misserfolgsfall dagegen zur Tragung der Kosten verpflichtet, durchsetzen. Sie haben ferner die Möglichkeit eine Beratungs- und Prozesskostenhilfe einzubeziehen oder an einer Verbandsklage teilzunehmen. Als Alternative kann zudem die Anmeldung zur Eintragung in das Klageregister für eine Musterfeststellungsklage nach § 608 ZPO in Betracht kommen. Schließlich gibt es Hilfestellungen durch Verbraucherschutzverbände und Schlichtungsstellen.

4. Hinweis zur Prozessfinanzierung und zur Berechtigung zum Vergleichsabschluss

(1) Für die (gerichtliche) Durchsetzung Ihrer Forderung kann das Kostenrisiko durch Ihre Rechtsschutzversicherung oder - nach gesonderter Vereinbarung - durch einen Prozessfinanzierer abgesichert werden. Als Prozessfinanzierer kann auch Protectra selbst auftreten.

(2) Protectra ist berechtigt mit dem Schuldner einen unwiderruflichen Vergleich abzuschließen, um eine schnelle und effiziente Forderungsdurchsetzung zu ermöglichen. Der Vergleichsbetrag muss dabei mindestens 25% der zuvor geschätzten Forderungshöhe betragen. Liegt das Angebot darunter, ist Ihre vorherige Zustimmung erforderlich. Eine Ablehnung eines solchen Angebots hat keine negativen Folgen für die Vergütung und das weitere Verfahren. Das Erfolgshonorar richtet auch im Rahmen eines Vergleichs nach dem tatsächlich gezahlten Betrag, abzüglich anteiliger Kosten. Bei Vergleichen, die mehrere Gläubiger betreffen, wahrt Protectra Ihre Interessen und wird keinen Vergleich zu Ihren Lasten ohne Ihre Zustimmung schließen, wenn dadurch Ihre Forderung unter die 25%-Grenze sinkt. Da Forderungen im Vergleich unterschiedlich bewertet werden, können sich Massenvergleiche mit festen Quoten sowohl vorteilhaft als auch nachteilig auswirken. Ihr Anteil an der Vergleichssumme wird in der Regel pauschal und nicht nach den individuellen Erfolgsaussichten berechnet. Zur Ermöglichung eines Vergleichs kann Protectra (auch wenn dieser bei Abtretung zur Einziehung im Namen der Protectra geschlossen wird) eine Verschwiegenheitsvereinbarung einschließlich einer Vertragsstrafe abschließen.

5. Zahlung

Sie werden über jede Zahlung auf Ihre Forderung zeitnah informiert. Die Auszahlung erfolgt - vorbehaltlich der Mitteilung eines gültigen Auszahlungskontos - abzüglich des uns zustehenden Erfolgshonorars auf das von Ihnen uns gegenüber angegebene Konto, sobald der Betrag vorbehaltlos bei uns oder einer von uns beauftragten Anwaltskanzlei eingegangen ist. Im Falle eines Vergleichs erfolgt die Auszahlung nach vollständiger Abwicklung des geschlossenen Vergleichs.

6. Aufsichtsbehörde

Das Bundesamt für Justiz (Rechtsdienstleistungsregister), Adenauerallee 99 - 103, 53113 Bonn ist die für uns zuständige Aufsichtsbehörde und unter rdg@bfj.bund.de elektronisch erreichbar.

7. Sprache und Vertragstext

(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch und Englisch, wobei die deutsche Fassung im Fall von Widersprüchen vorgeht.

(2) Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von uns gespeichert, ist dem Kunden jedoch nicht zugänglich. Wir bitten Sie, den Text – soweit gewünscht – selbst während des Bestellvorgangs zu speichern.

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