EuGH zum Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Der EuGH hat heute das mit Spannung erwartete Urteil in der Rechtssache C-300/21 sowie die dazugehörige Pressemitteilung veröffentlicht. Die Österreichische Post sammelte seit 2017 Daten, aus der sich die politischen Affinitäten der österreichischen Bevölkerung ableiten ließ. Dem Kläger wurde nach diesem Algorithmus eine Verbundenheit zu der FPÖ nachgesagt. Er forderte daraufhin Schadensersatz von der Post AG nach Art. 82 DSGVO für den damit verbunden Ärger, den Vertrauensverlust sowie die Bloßstellung.