Limehome - Datenleck

Sind Sie vom Datenleck bei Limehome betroffen?

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Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!

Was bei Limehome vorgefallen ist:

Am 10. Januar 2025 ereignete sich bei dem Hotelunternehmen Limehome ein schwerwiegender Datenschutzverstoß. Kriminelle konnten ungeschützte Reservierungsdaten abgreifen und missbrauchen diese nun gezielt für betrügerische Phishing-Attacken. Limehome teilt mit, dass es Versuche von Cyberkriminellen registriert habe, die personenbezogene Kundendaten nutzen, um Phishing-Nachrichten zu versenden, in denen sich die Kriminellen als limehome-Mitarbeiter ausgeben, mit der Absicht, Kunden zu Zahlungen per Banküberweisung und Kreditkarte zu verleiten.

Besonders brisant: Die Angreifer geben sich als Limehome-Mitarbeiter aus und versuchen, Gäste zur Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte zu bewegen. Dies zeigt, wie nachlässig Limehome mit sensiblen Kundendaten umgeht – mit direkten Folgen für Sie als Betroffener!

Welche Daten geleakt wurden:

Nach aktuellem Stand sind zumindest folgende persönliche Informationen von Gästen betroffen:

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Vor- und Nachname
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Anschrift
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E-Mail-Adresse
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Telefonnummer
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Reservierungsdetails (Ankunfts- und Abreisedatum)

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Limehome stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Datenleck

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