Merkur Bets - Datenleck
Sind Sie von dem Hackerangriff und dem Datenleck bei dem Online-Casino Merkur Bets betroffen?
Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!
Was bei Merkur Bets vorgefallen ist:
Nachdem uns zunächst mehrere Kunden über den Hackerangriff und das massive Datenleck bei den Online-Casinos der Merkur Group CrazyBuzzer, Merkur Bets und SlotMagie informierten, bringt nun ein Artikel der Hacktivistin Lilith Wittmann weitere Details ans Tageslicht und zeigt, dass die Benachrichtigung der Betroffenen nach Art. 34 DSGVO durch die Gesellschaften der Merkur AG (Gauselmann) unvollständig sind. Entgegen der Benachrichtigung sind neben den sensiblen Daten aus den Ausweisen der Nutzer, Fotos aus der Videoidentifizierung und Risikoeinstufungen hinsichtlich der Spielsuchtgefahr auch Zahlungsdaten betroffen. Zudem konnte über die Sicherheitslücke nach dem Bericht von Lilith Wittmann jede beliebige Person in jedes beliebige Profil Ein- und Auszahlungen vornehmen.
Unabhängig davon, bei welchem Casino Kunden registriert sind, haben Betroffene der Datenpanne am 13. März 2025 eine E-Mail folgenden Inhalts erhalten:
"wir wenden uns heute an Sie, um Sie über eine kürzlich aufgetretene Datenschutzverletzung auf unserer Plattform merkurbets.de zu informieren: Unsere IT-Systeme wurden durch Hacker angegriffen. Diese haben sich unbefugten Zugriff auf Kundendaten verschafft. Da die Hacker zwar in höchstem Maße professionell, aber nicht kriminell handelten, haben sie die zuständige Aufsichtsbehörde informiert, die Daten jedoch nicht zum Nachteil unserer Kunden verwertet.
Wir legen größten Wert auf Transparenz und möchten Ihnen daher die Hintergründe erläutern sowie mögliche Risiken darlegen und Ihnen erklären, welche Schritte wir bereits eingeleitet haben.
Trotz umfangreicher Sicherheitsmaßnahmen wurde das IT-System eines unserer Dienstleisters Ziel eines Cyberangriffs. Dabei haben unbefugte Dritte, welche offenbar auf potenzielle Sicherheitslücken hinweisen möchten, Angriffspunkte in unseren Systemen entdeckt und Zugriff auf personenbezogene Kundendaten erhalten. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand besteht allerdings keine Absicht dieser Aktivisten, die erlangten Informationen weiterzugeben oder zu missbrauchen.
Auf Basis der aktuellen Informationen betrifft der Vorfall folgende Kundendaten: Name, Adresse, Transaktionen und Kontodaten (falls diese vorlagen), Ausweisdaten, Fotos aus der Videoidentifizierung und Risikoeinstufungen hinsichtlich der Spielsuchtgefahr.
Wichtig ist: Ihre Passwörter wurden nicht entwendet und sind weiterhin sicher, sodass keine Änderung Ihrer Passwörter erforderlich ist. Sollten Sie dennoch ein höheres Sicherheitsgefühl wünschen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Passwörter in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
Soweit derzeit bekannt, richtete sich der Angriff primär gegen unser Unternehmen und nicht gezielt gegen einzelne Kunden. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die gesichteten Daten für betrügerische Zwecke missbraucht wurden oder werden. Zudem erfolgte die Meldung an uns über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und nicht über die Hacker selbst. Dennoch beobachten wir die Situation sehr genau und stehen in engem Austausch mit unseren IT-Sicherheitsexperten sowie den zuständigen Behörden.
Obwohl wir die Gefahr als gering einschätzen, möchten wir Sie auf folgende potenzielle Risiken hinweisen:
Identitätsdiebstahl: Ihre Daten könnten für betrügerische Zwecke, zum Beispiel Vertragsabschlüsse, genutzt werden.
Phishing-Angriffe: Betrüger könnten Sie mithilfe persönlicher Daten gezielt per E-Mail, Telefon oder SMS kontaktieren, um weitere Informationen von Ihnen zu erlangen oder Sie zum Klicken auf schädliche Links zu bewegen.
Als Vorsichtsmaßnahme empfehlen wir Ihnen, wachsam zu bleiben, sensible Daten nicht unverschlüsselt zu versenden und Ihre Bank- und Kreditkartenrechnungen auf ungewöhnliche Transaktionen zu prüfen.
Mit Feststellung des Vorfalls haben wir umgehend alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Sicherheit der Systeme wiederherzustellen. So haben wir die sofortige Schließung aller identifizierten Sicherheitslücken veranlasst. Die zuständigen Datenschutzbehörden sind vorschriftsgemäß informiert worden. Wir stehen weiterhin im Austausch mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und arbeiten intensiv an den Schutzmechanismen.
Zudem überprüfen wir kontinuierlich unsere Sicherheitsmaßnahmen und aktualisieren interne Prozesse sowie Mitarbeiterschulungen, um künftig ähnliche Vorfälle zu verhindern. Darüber hinaus werden wir verstärkt Audits mit weiteren Sicherheitsexperten durchführen, um etwaige Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, zu beseitigen und eine Wiederholung eines solchen Vorfalls zu unterbinden
Falls Sie weitere Fragen zu diesem Vorfall haben, finden Sie zahlreiche Informationen in unseren dazu erstellten FAQs. Diese können Sie unter folgendem Link aufrufen: www.merkurbets.de/de/page/wichtige_informationen"
Welche Daten geleakt wurden:
Folgende teilweise hoch sensible personenbezogene Daten sind nach aktuellem Stand vom Datenleck bei den Online-Casinos der Merkur Group CrazyBuzzer, Merkur Bets und SlotMagie betroffen:
Was Sie tun können:
Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz. Entweder im Rahmen einer individuellen Klage oder in Form einer Sammelklage gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.
Wie das funktioniert:
Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.
Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt mit einer Sammelklage geltend machen oder durch eine Einzelklage mit unseren Kooperationsanwälten.
Jetzt Ansprüche geltend machen
Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Verivox stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.
FAQs - Datenleck
Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.
Die Missbrauchsgefahr eines Datenlecks hängt von den geleakten Daten ab. Bei der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse ist mit erhöhtem Spampotential, Trojaner-Mails, Social Engineering und Phishing-Attacken zu rechnen. Auch ein Missbrauch von geleakten Passwörtern ist denkbar. Die Gefahren sind umso höher, je mehr Daten dem Absender zur Verfügung stehen. Es besteht in Folge eines Datenschutzvorfalls das konkrete Risiko von finanziellen Schäden, beispielsweise durch den Missbrauch von Kreditkartendaten oder einem Identitätsdiebstahl. Sofern Standortdaten betroffen sind, könnten zudem Bewegungsprofile der Betroffenen erstellt werden. Es steigt schließlich das Risiko Opfer von Erpressungen oder Drohungen zu werden, insbesondere soweit sensible Daten betroffen sind, wie die politische Gesinnung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Gesundheitsdaten.
Mit der Unterstützung von Protectra, die die Ansprüche der Betroffenen in individuellen Verfahren wie auch gebündelt geltend macht und Ihnen das Prozessrisiko abnimmt.
Besonders erfreulich für Betroffene: Nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO haften der Verantwortliche und in die Verarbeitung gegebenenfalls einbezogene Auftragsverarbeiter als Gesamtschuldner für Verstöße. Nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO ergibt sich zudem eine erhebliche Erleichterung für die Anspruchsdurchsetzung, da der Verantwortliche einen ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten beweisen muss.
Neben dem Auskunfts- und Unterlassungsanspruch steht Betroffenen ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu. Danach sind materielle Schäden (denkbar zum Beispiel Aufwand für einen Tausch der Mailadresse) wie auch immaterielle Schäden zu ersetzen. Hierunter sind pauschale Abgeltungen für spürbare Nachteile durch objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht einhergehende Beeinträchtigungen von persönlichkeitsbezogenen Belangen zu fassen.
Sowohl Art. 82 Abs. 1 DSGVO als auch § 83 Abs. 2 BDSG sehen eine Entschädigung auch für immaterielle Schäden vor. Seit Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Serie von Entscheidungen (C-340/21, C-456/22, C-667/21, C-300/21, C-182/22, C-189/22, C-200/23) die Voraussetzungen zugunsten Betroffener, deren personenbezogene Daten ungewollt veröffentlicht wurden, näher definiert unter denen ein Schadensersatzanspruch zusteht. Der BGH hat nun in seiner Leitentscheidung zum Scraping Vorfall bei Facebook entschieden, dass allein der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann und zusätzlich keine Befürchtungen oder Ängste nachgewiesen werden müssten.
Die Höhe des Schadensersatzes gemäß Art. 82 DSGVO variiert je nach den individuellen Umstän-den des jeweiligen Falls. Entscheidend sind dabei sowohl die materiellen als auch die immateriellen Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind. Materielle Schäden beziehen sich auf finanzielle Verluste, während immaterielle Schäden beispielsweise emotionale Beeinträchtigungen umfassen können. Die Gerichte berücksichtigen bei ihrer Entscheidung die Schwere des Verstoßes und die konkreten Auswirkungen auf die betroffene Person. In der Praxis reichen die zugesprochenen Schadensersatzbeträge vom unteren dreistelligen bis vierstelligen Bereich.
Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie über den Stand Ihres Verfahrens. Darüber hinaus bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Es ist gerade in einem relativ neuen Rechtsgebiet ohne ständige Rechtsprechung nichts Ungewöhnliches, dass der Abschluss einer Instanz viel Zeit (auch bis über ein Jahr) in Anspruch nimmt.
Protectra, unsere Gegner oder die Rechtsschutzversicherung
Das Verfahren kann je nach Komplexität und Instanz einige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer des Verfahrens von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Rechtslage, der Kooperation des Verantwortlichen und der Gerichtsbelastung.
Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand Ihres Verfahrens. Aufgrund der hohen Fallzahlen bitten wir Sie vor Anfragen zunächst unsere FAQ sowie unsere Updates zu lesen.
Um eine Forderung geltend machen zu können, müssen Sie von einem Datenschutzvorfall betroffen sein und Ihre Ansprüche an Protectra abtreten oder uns zur rechtlichen Vertretung bevollmächtigen. Wir lassen dann prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO besteht.
Wir lassen jeden Fall sorgfältig prüfen und entscheiden auf Grundlage der Rechtslage, der Schwere des Datenschutzverstoßes und der Chancen auf Erfolg, ob wir den Fall übernehmen.
Wir bemühen uns, den Zeitaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. In der Regel müssen Sie nur bei der Erstkontaktaufnahme und während des Verfahrens aktiv werden, wenn wir noch Informationen zur Fallbearbeitung benötigen.