Datenleck

Ihre Daten sind Privatsphäre. Und sollen es auch bleiben.

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Obwohl die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Unternehmen dazu verpflichtet angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten zu ergreifen, um sie vor Verlust, Diebstahl und Missbrauche zu schützen, kommt es immer wieder und häufiger zu schwerwiegenden Datenschutzvorfällen.

Die DSGVO soll das Vertrauen der Verbraucher in den Umgang mit ihren Daten stärken und sicherstellen, dass Unternehmen verantwortungsvoll und transparent mit personenbezogenen Daten umgehen. Leider wird dieses Ziel nicht immer erreicht.

Sind Sie Opfer einer IT-Sicherheitslücke, eines Cyberangriffs oder eines Datenlecks geworden? Dann haben Sie das Recht, Schadensersatz für den erlittenen Schaden zu fordern.

Dafür stehen wir Ihnen mit unserem Team zur Verfügung. Einfach, digital und ohne Kostenrisiko.

Datenleck

Unsere aktuellen Datenleck-Fälle

Barmer Datenleck

Es gab einen Zugriff auf Daten von Barmer Kunden, die sich für das Bonusprogramm der deutschen Krankenkasse angemeldet haben.

Check24 Datenleck

Bei Check24 wurde eine schwerwiegende Sicherheitslücke entdeckt, durch die eine Vielzahl sensibler personenbezogener Daten ungeschützt zugänglich waren.

CrazyBuzzer Datenleck

Massives Datenleck bei Online-Casinos der Merkur Group: CrazyBuzzer, Merkur Bets und SlotMagie betroffen.

Deezer Datenleck

Durch einen Cyber-Angriff erhielten Hacker Zugriff über 200 Millionen Nutzerdaten von Deezer

Fitmart / ESN Datenleck

Bei Fitmart / ESN gab es ein massives Datenleck, das auch ehemalige Kunden betrifft, bei denen der Kauf schon einige Jahre zurück liegt.

Limehome Datenleck

Beim Hotelunternehmen Limehome ereignete sich am 10. Januar 2025 ein schwerwiegender Datenschutzverstoß, bei welchem sensible Kundendaten gestohlen wurden.

Merkur Bets Datenleck

Sensible Daten wie Ausweisdaten, Fotos aus der Videoidentifizierung und Risikoeinstufungen hinsichtlich der Spielsuchtgefahr sind betroffen.

Sixt Datenleck

Bei den Gesellschaften der Autovermietung SIXT kam es zu einem Datenschutzvorfall in Folge eines Cyber-Angriffs.

SlotMagie Datenleck

Unter anderem hochsensible Daten zum Spielverhalten, wie Risikoeinstufungen hinsichtlich der Spielsuchtgefahr betroffen.

Tesla Datenleck

Tesla von einem riesigen Datenleck betroffen, das gleichermaßen Mitarbeiter wie auch Kunden betrifft.

Thermomix / rezeptwelt.de Datenleck

Der Thermomix-Hersteller Vorwerk hat einen Hackerangriff auf seine Rezeptplattform “rezeptwelt.de” gemeldet, durch den sich Unbekannte unbefugten Zugriff auf die Nutzerdatenbank der Plattform verschafften.

Trello Datenleck

Beim Aufgabenverwaltungsdienst Trello haben Angreifer mehr als 15 Millionen Datensätze erbeutet.

Tulip Datenleck

Bei Tulip und der beauftragten Werbeagentur brand on fire aus Hamburg gab es ein massives Datenleck mit mehreren 10.000 betroffenen Personen.

Uber Datenleck

Bei Uber gab es einen beachtlichen Zugriff auf die von Mitarbeitern sowie Kunden hinterlegten Daten.

Urban Sports Club Datenleck

Beim Fitnessanbieter Urban Sports Club gab es ein massives Datenleck mit mehreren 10.000 betroffenen Personen.

Verivox 2024 Datenleck

Bei Verivox wurde eine schwerwiegende Sicherheitslücke entdeckt, durch die sensible persönliche und finanzielle Daten ungeschützt zugänglich waren.

Verivox Datenleck

Verivox ist Ziel einer Cyber-Attacke geworden, bei der personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern der MOVEit-Umgebung betroffen sind.

ZAR Reha-Kliniken Datenleck

Bei den ZAR Reha-Kliniken wurden Patientendaten unverschlüsselt über das Internet übertragen. Dadurch waren die sensiblen Informationen für unbefugte Dritte leicht zugänglich.

So machen Sie Ihren Anspruch in Folge eines Datenschutzlecks mit Protectra geltend:

01.
Formular ausfüllen

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das Formular ausfüllen. Mit Beauftragung stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Ablauf bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

02.
kollektive Rechtsverfolgung

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen. Je mehr wir wissen, desto konkreter können wir zu Ihrem Schadensersatzanspruch vortragen. Daher bieten wir optional an als Bote für Sie tätig zu werden, um etwa Auskunft darüber zu erlangen, wer konkret für den Verlust Ihrer Daten verantwortlich ist, welche Ihrer Daten davon betroffen sind oder wie es zu der Preisgabe Ihrer Daten gekommen ist.

03.
Entschädigung erhalten

Im Erfolgsfall erhalten Sie den erstrittenen Betrag abzüglich unserer zuvor vereinbarten Provision, die sich aus der Beauftragung ergibt.

FAQs - Datenleck

Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.

Die Missbrauchsgefahr eines Datenlecks hängt von den geleakten Daten ab. Bei der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse ist mit erhöhtem Spampotential, Trojaner-Mails, Social Engineering und Phishing-Attacken zu rechnen. Auch ein Missbrauch von geleakten Passwörtern ist denkbar. Die Gefahren sind umso höher, je mehr Daten dem Absender zur Verfügung stehen. Es besteht in Folge eines Datenschutzvorfalls das konkrete Risiko von finanziellen Schäden, beispielsweise durch den Missbrauch von Kreditkartendaten oder einem Identitätsdiebstahl. Sofern Standortdaten betroffen sind, könnten zudem Bewegungsprofile der Betroffenen erstellt werden. Es steigt schließlich das Risiko Opfer von Erpressungen oder Drohungen zu werden, insbesondere soweit sensible Daten betroffen sind, wie die politische Gesinnung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Gesundheitsdaten.

Mit der Unterstützung von Protectra, die die Ansprüche der Betroffenen in individuellen Verfahren wie auch gebündelt geltend macht und Ihnen das Prozessrisiko abnimmt.

Besonders erfreulich für Betroffene: Nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO haften der Verantwortliche und in die Verarbeitung gegebenenfalls einbezogene Auftragsverarbeiter als Gesamtschuldner für Verstöße. Nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO ergibt sich zudem eine erhebliche Erleichterung für die Anspruchsdurchsetzung, da der Verantwortliche einen ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten beweisen muss.

Neben dem Auskunfts- und Unterlassungsanspruch steht Betroffenen ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu. Danach sind materielle Schäden (denkbar zum Beispiel Aufwand für einen Tausch der Mailadresse) wie auch immaterielle Schäden zu ersetzen. Hierunter sind pauschale Abgeltungen für spürbare Nachteile durch objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht einhergehende Beeinträchtigungen von persönlichkeitsbezogenen Belangen zu fassen.

Kurz zusammengefasst setzt ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO einen Verstoß gegen die DSGVO (z. B. unzureichende Datensicherheit beim Anbieter), einen materiellen oder immateriellen Schaden, wie etwa finanzielle Verluste, Kontrollverlust über persönliche Daten oder Stress durch Spam sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden voraus.

Auch für immaterielle Schäden sehen sowohl Art. 82 Abs. 1 DSGVO als auch § 83 Abs. 2 BDSG eine Entschädigung vor. Seit Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Serie von Entscheidungen (C-340/21, C-456/22, C-667/21, C-300/21, C-182/22, C-189/22, C-200/23) die Voraussetzungen zugunsten Betroffener, deren personenbezogene Daten ungewollt veröffentlicht wurden, näher definiert unter denen ein Schadensersatzanspruch zusteht. Der BGH hat im November 2024 schließlich in seiner Leitentscheidung zum Scraping Vorfall bei Facebook entschieden, dass allein der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann und zusätzlich keine Befürchtungen oder Ängste nachgewiesen werden müssten.

Die Höhe des Schadensersatzes gemäß Art. 82 DSGVO variiert je nach den individuellen Umstän-den des jeweiligen Falls. Entscheidend sind dabei sowohl die materiellen als auch die immateriellen Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind. Materielle Schäden beziehen sich auf finanzielle Verluste, während immaterielle Schäden beispielsweise emotionale Beeinträchtigungen umfassen können. Die Gerichte berücksichtigen bei ihrer Entscheidung die Schwere des Verstoßes und die konkreten Auswirkungen auf die betroffene Person. In der Praxis reichen die zugesprochenen Schadensersatzbeträge vom unteren dreistelligen bis vierstelligen Bereich.

Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie über den Stand Ihres Verfahrens. Darüber hinaus bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Es ist gerade in einem relativ neuen Rechtsgebiet ohne ständige Rechtsprechung nichts Ungewöhnliches, dass der Abschluss einer Instanz viel Zeit (auch bis über ein Jahr) in Anspruch nimmt.

Protectra, unsere Gegner oder die Rechtsschutzversicherung

Das Verfahren kann je nach Komplexität und Instanz einige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer des Verfahrens von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Rechtslage, der Kooperation des Verantwortlichen und der Gerichtsbelastung.

Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand Ihres Verfahrens. Aufgrund der hohen Fallzahlen bitten wir Sie vor Anfragen zunächst unsere FAQ sowie unsere Updates zu lesen.

Um eine Forderung geltend machen zu können, müssen Sie von einem Datenschutzvorfall betroffen sein und Ihre Ansprüche an Protectra abtreten oder uns zur rechtlichen Vertretung bevollmächtigen. Wir lassen dann prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO besteht.

Wir lassen jeden Fall sorgfältig prüfen und entscheiden auf Grundlage der Rechtslage, der Schwere des Datenschutzverstoßes und der Chancen auf Erfolg, ob wir den Fall übernehmen.

Wir bemühen uns, den Zeitaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. In der Regel müssen Sie nur bei der Erstkontaktaufnahme und während des Verfahrens aktiv werden, wenn wir noch Informationen zur Fallbearbeitung benötigen.

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