APCOA - Datenleck

Sind Sie vom Datenleck beim Parkhausbetreiber APCOA betroffen?

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Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!

Was bei APCOA vorgefallen ist:

Wie unter anderem heise berichtet, wurde beim Parkhausbetreiber APCOA eine gravierende Sicherheitslücke entdeckt, die es ermöglichte, sensible Kundendaten wie Rechnungen von Firmenkunden und digitale Parktickets einzusehen. Durch einfaches Hoch- oder Runterzählen eines Parameters in der URL konnten Unbefugte auf Daten anderer Kunden zugreifen. Die Schwachstelle ist ein klassisches Beispiel für "Broken Access Control", eine der häufigsten Sicherheitslücken.

Betroffen waren Standorte in mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland, Dänemark, Polen und Irland. Die eingesehenen Dokumente enthielten Informationen wie Firmenanschriften, Namen von Auftraggebern, Kennzeichen, Buchungszeiträume und Fahrzeugmodelle.

Welche Daten geleakt wurden:

Folgende personenbezogene Daten sind nach aktuellem Stand vom Datenleck bei APCOA betroffen:

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Rechnungen mit Rechnungsdaten wie Adresse und Namen
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Zeitraum der Nutzung
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Standort des Fahrzeugs im Parkhaus
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PKW-Kennzeichen
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Fahrzeugmodelle
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Wallets / digitale Tickets

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz. Entweder im Rahmen einer individuellen Klage oder in Form einer Sammelklage gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt mit einer Sammelklage geltend machen oder durch eine Einzelklage mit unseren Kooperationsanwälten.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen APCOA stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Datenleck

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