Tesla - Datenleck

Sind Sie vom riesigen Datenleck bei Tesla betroffen?

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Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!

Was bei Tesla vorgefallen ist:

Laut aktuellen Berichten ist Tesla von einem riesigen Datenleck betroffen, das gleichermaßen Mitarbeiter wie auch Kunden betrifft. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg bestätigte auf eine Presseanfrage vom 9. Mai 2023, dass ernstzunehmende Hinweise auf mögliche Datenschutzverletzungen durch den Automobilkonzern Tesla vorliegen und ein entsprechendes Aufsichtsverfahren geführt wird.

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen.

Je mehr wir wissen, desto konkreter können wir Ihren Schadensersatzanspruch vortragen. Daher bieten wir optional an, als Bote für Sie tätig zu werden, um etwa Auskunft darüber zu erlangen, wer konkret für den Verlust Ihrer Daten verantwortlich ist, welche Ihrer Daten davon betroffen sind oder wie es zu der Preisgabe Ihrer Daten gekommen ist.

Sind Sie vom Datenleck betroffen?

Das Handelsblatt stellt ein Tool zur Verfügung mit dem Sie prüfen können, ob Sie vom Datenschutzvorfall bei Tesla betroffen sind.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Tesla stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Datenleck

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Wir haben Antworten.

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