Zwei deutsche Landgerichte haben Meta wegen des Einsatzes der sogenannten "Meta Business Tools" zur Zahlung von teils mehreren tausend Euro Schadensersatz verurteilt. Die Urteile sind richtungsweisend – sowohl für die gerichtliche Praxis im Datenschutzrecht als auch für Verbraucher, die sich gegen heimliche Datenerhebung wehren möchten.
1. Urteile des Landgerichts Berlin: 2.000 € Schadensersatz je Fall wegen Meta Business Tools
Am 4. April 2025 hat das Landgericht Berlin in gleich sechs Fällen (Aktenzeichen 39 O 56/24, 39 O 67/24, 39 O 57/24, 39 O 97/24, 39 O 218/24, 39 O 184/24) entschieden, dass die Einbindung von Meta Business Tools auf Drittwebseiten gegen zentrale Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt.
Was war passiert?
Meta hatte über diese Tools systematisch personenbezogene Daten von Nutzern gesammelt – auch dann, wenn diese weder Facebook noch Instagram aktiv nutzten oder eingeloggt waren. Das Tracking ermöglichte es Meta, umfassende Verhaltens- und Interessenprofile zu erstellen – unter anderem:
- Generelles Surf- und Kaufverhalten im Internet.
- Politische Ansichten (z. B. über Interaktionen mit dem Wahl-O-Mat),
- Gesundheitsdaten (z. B. über Apothekenbesuche),
Damit verarbeitete Meta auch besonders sensible personenbezogene Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO – ohne gültige Rechtsgrundlage.
Die rechtliche Würdigung:
Das Gericht stellte fest, dass keine wirksame Einwilligung eingeholt wurde und auch kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO bestand. Vielmehr habe Meta in allen Fällen:
- gegen Art. 15 DSGVO (Auskunftspflicht),
- Art. 17 DSGVO (Recht auf Löschung) und
- Art. 82 DSGVO (Schadensersatz bei Datenschutzverstößen) verstoßen.
Das Ergebnis:
Meta wurde dazu verurteilt, den jeweiligen Klägern 2.000 € immateriellen Schadensersatz zu zahlen. Zusätzlich wurde das Unternehmen verpflichtet, die verarbeiteten Daten offenzulegen und zu löschen.
2. Urteil des Landgerichts Leipzig: 5.000 € Entschädigung bei heimlicher Datenübermittlung in die USA
Drei Monate später – am 4. Juli 2025 – folgte das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen: 05 O 2351/23) mit einem noch deutlicheren Urteil: Es sprach einem Kläger 5.000 € Schadensersatz zu, weil Meta auch in diesem Fall Tracking-Technologien ohne Einwilligung einsetzte und personenbezogene Daten unzulässig in Drittstaaten übermittelte.
Besonders brisant:
Meta hatte nachweislich keinerlei Aufklärung über die Datenübertragung in die USA gegeben. Auch hier wurde der Betroffene ohne Login eindeutig identifiziert, getrackt und analysiert. Die Übermittlung in ein datenschutzrechtlich unsicheres Drittland sei nicht nur intransparent, sondern verletze massiv das Grundrecht auf Datenschutz.
Das Gericht stützte seine Entscheidung ausschließlich auf Art. 82 DSGVO. Anders als häufig in der Vergangenheit wurde nicht auf das nationale Persönlichkeitsrecht zurückgegriffen. Der Schaden bestand allein in der gefühlten Dauerüberwachung, die das Vertrauen in die digitale Privatsphäre zerstöre.
3. Warum diese Urteile so wichtig sind – und was sie für Betroffene bedeuten
Diese Entscheidungen sind kein Einzelfall. Sie markieren eine Trendwende in der gerichtlichen Bewertung immaterieller Datenschutzschäden:
- Meta Business Tools stehen im Zentrum zunehmender rechtlicher Auseinandersetzungen – sowohl wegen fehlender Transparenz als auch wegen umfassender Datenverarbeitung.
- Betroffene benötigen keinen messbaren finanziellen Schaden, um erfolgreich Schadensersatz einzuklagen.
- Die Gerichte stärken die Funktion des Art. 82 DSGVO als scharfes Schwert gegen systematische Datenschutzverstöße.
Für Verbraucher bedeutet das:
Allein die ungewollte Überwachung – das Gefühl, "ausspioniert" zu werden – reicht aus, um Entschädigungsansprüche gegen Unternehmen wie Meta geltend zu machen.
4. Fazit: DSGVO entfaltet Wirkung – auch gegen Tech-Giganten
Die Entscheidungen der Landgerichte Berlin und Leipzig zeigen deutlich, dass Tracking ohne Einwilligung, die Nutzung von Meta Business Tools auf Drittseiten und die intransparente Weitergabe von Daten an Drittländer rechtswidrig sind.
Schadensersatzansprüche im vierstelligen Bereich wird zur realistischen Option – nicht nur für einzelne Betroffene, sondern potenziell für Millionen von Nutzer in Deutschland und Europa.
Sie vermuten, selbst betroffen zu sein?
Wenn Sie Webseiten wie etwa bild.de bild.de, paypal.com, zalando.de, jameda.de, shop-apotheke.de, eventim.de, ikea.de, netflix.com besuchen, auf denen Meta-Tracking zum Einsatz kam (etwa durch den Facebook-Pixel), und keine Einwilligung abgegeben haben, stehen Ihre Chancen gut, eine Entschädigung zu erhalten.
Als spezialisierter Anbieter setzen wir Ihre Ansprüche gerne durch. Beauftragen Sie uns mit unserem Anmeldeformular für den Fall Meta.