EuGH: Auch Ärger und Sorge sind ersatzfähiger DSGVO-Schaden (C-655/23)
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. September 2025 (C-655/23) die Rechte von Betroffenen eines Datenschutzverstoßes erneut gestärkt – […]
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. September 2025 (C-655/23) die Rechte von Betroffenen eines Datenschutzverstoßes erneut gestärkt – […]
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil (VI ZR 67/23) ein wichtiges Signal im Datenschutzrecht gesetzt: Wer infolge einer unzulässigen Meldung
Zwei deutsche Landgerichte haben Meta wegen des Einsatzes der sogenannten „Meta Business Tools“ zur Zahlung von teils mehreren tausend Euro
Ein Blick auf die Anfänge der DSGVO-Sammelklage Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018 waren wir nicht einfach nur „dabei“, wir
Paukenschlag des Bundesgerichtshofs: In Sachen Facebook-Datenleck hat sich der BGH unsere Argumentation zu eigen gemacht und zugunsten eines Facebook-Nutzers entschieden.
Ein großer Streitpunkt, den sowohl die nationale, wie auch die internationale Rechtsprechung bewegt, ist die Frage, ob der Kontrollverlust der Daten für sich genommen einen Schaden darstellt, oder ob es darüber hinaus eines Missbrauchs dieser Daten braucht. Am 4. Oktober 2024 hat der EuGH mit seinem Urteil in der Sache C-200/23 ein weiteres bedeutendes Urteil für Betroffene gefällt, das sich in eine Reihe vorangegangener Entscheidungen einreiht.
Nach den wegweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Ende letzten Jahres, hat der EuGH auch in diesem Jahr die Voraussetzungen für das Bestehen von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO weiter konkretisiert. Die daraus resultierende Stärkung der Rechte von Betroffenen, deren personenbezogene Daten geleakt wurden, ergibt sich aus den Urteilen vom 11. April 2024 in der Rechtssache C-741/21 und vom 20. Juni 2024 in den Rechtssachen C-182/22, C-189/22 und C‑590/22.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in zwei Urteilen die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klargestellt, was die Situation für Kläger erheblich erleichtert und die Ablehnung durch einige Gerichte erschwert. Eine ausführliche Besprechung der Urteile finden Sie in dem Beitrag „DSGVO-Schadensersatz: Klägerfreundliches vom EuGH“ bei CR-online von Rechtsanwalt Christian Franz, LL.M., den wir im Folgenden zusammenfassen
Viele Tesla-Fahrer waren unzufrieden. Einerseits wurden die Fahrzeuge, anders als bestellt, ohne Einparkhilfe ausgeliefert. Die zur Kosteneinsparung weggelassenen Ultraschallsensoren sollten später durch ein optisches System ersetzt werden, das sich allerdings als unzuverlässig herausstellte. Außerdem senkte Tesla Anfang 2023 überraschend, aber drastisch die Preise und minderte so den Wert vieler gerade erst gekaufter Fahrzeuge.
Mit Schreiben vom 5. Mai 2023 informierte Western Digital seine Kunden mit einem Konto für den Western Digital Online Store über einen Netzwerksicherheitsvorfall. Der Vorfall hat sich laut der Mitteilung am oder um den 26. März 2023 ereignet. Die dabei erlangten personenbezogenen Daten betreffen Kundennamen, Rechnungs- und Versandadressen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern.