Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - Datenleck

Sind Sie von dem Hackerangriff und dem Datenleck bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) betroffen?

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Jetzt Entschädigung mit Protectra geltend machen!

Was bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) vorgefallen ist:

Wir sich aus mehreren Presseberichten ergibt, gab es bei den Berliner Verkehrsbetrieben einen Hackerangriff, in dessen Zuge personenbezogene Daten von rund 180.000 Kunden erbeutet wurden. Der Angriff erfolgte bereits Anfang April 2025. 

Welche Daten geleakt wurden:

Folgende personenbezogene Daten sind nach aktuellem Stand vom Datenleck bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) betroffen:

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Vollständiger Name
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Postanschrift
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E-Mail-Adresse
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Kundennummer
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Vertragsnummer des Abonnements

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz. Entweder im Rahmen einer individuellen Klage oder in Form einer Abtretung Ihres Anspruchs damit wir diesen gebündelt mit den Ansprüchen weiterer Geschädigter gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar) geltend machen. Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt mit Ansprüchen anderer Betroffener in einer Klage geltend machen oder durch eine Einzelklage mit unseren Kooperationsanwälten.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Berliner Verkehrbetriebe stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Datenleck

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