Air France - Datenleck

Sind Sie vom Datenleck bei Air France betroffen?

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Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!

Was bei Air France vorgefallen ist:

Genau wie die Schwesterfirma KLM (beide gehören zur selben Holding) informierte auch Air France im August 2025 darüber, dass es zu einem Datenvorfall gekommen ist, bei dem Kriminelle Zugriff auf ein externes System hatten, das von Air France genutzt wird. Betroffene haben eine Nachricht von Air France erhalten, welche wir für Sie ins Deutsche übersetzt haben:

"Sehr geehrte/r xxxxx,

wir wenden uns an Sie wegen eines kürzlich aufgetretenen Datenschutzvorfalls, bei dem Ihre persönlichen Daten betroffen waren. Konkret hat sich ein Betrüger unbefugten, begrenzten Zugriff auf ein externes System verschafft, das von Air France genutzt wird.

Unsere spezialisierten Teams haben gemeinsam mit dem betroffenen Drittanbieter umgehend die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu beheben, und die Schutzmaßnahmen verstärkt, um ein erneutes Auftreten zu verhindern.

Daten wie Kreditkartendetails, Reisepassnummern, Flying Blue Meilenguthaben, Passwörter oder Buchungsinformationen waren nicht betroffen.

Allerdings haben wir bestätigt, dass einige Ihrer persönlichen Daten bei diesem Vorfall offengelegt wurden. Diese stehen im Zusammenhang mit einer früheren Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice und können Folgendes umfassen:

  • Ihren Vornamen
  • Ihren Nachnamen
  • Ihre Kontaktdaten
  • Ihre Flying Blue-Nummer und Ihren Mitgliedsstatus
  • Die Betreffzeilen von E-Mails an den Kundenservice

Wir empfehlen Ihnen, wachsam zu bleiben, wenn Sie Nachrichten oder andere Mitteilungen erhalten, die Ihre persönlichen Daten enthalten, und bei verdächtigen Aktivitäten vorsichtig zu sein. Die bei diesem Vorfall offengelegten Daten könnten genutzt werden, um Phishing-Nachrichten glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Wenn Sie unerwartete Nachrichten oder Anrufe erhalten – insbesondere solche, die nach persönlichen Informationen fragen oder Sie zum sofortigen Handeln auffordern – überprüfen Sie bitte deren Echtheit.

Wir haben diesen Vorfall in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen der französischen Datenschutzbehörde (Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés) gemeldet.

Wir verstehen, dass dieser Vorfall Anlass zur Sorge geben kann, und bedauern die Ihnen möglicherweise entstandenen Unannehmlichkeiten zutiefst. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Air France Customer Contact Center.

Mit freundlichen Grüßen
Air France S.A.S."

Welche Daten geleakt wurden:

Nach aktuellem Stand sind laut Air France folgende Daten betroffen:

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Vor- und Nachname
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Kontakt- und Adressdaten
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Flying Blue Nummer und Status
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Betreffzeilen von Service-E-Mails

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz. Entweder im Rahmen einer individuellen Klage oder in Form einer Sammelklage gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt mit einer Sammelklage geltend machen oder durch eine Einzelklage mit unseren Kooperationsanwälten.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Air France stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Beauftragung:*

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

FAQs - Datenleck

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