Barmer - Datenleck

Sind Sie vom Datenleck bei der Barmer betroffen?

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Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!

Was bei der Barmer vorgefallen ist:

Laut aktuellen Berichten gab es einen Zugriff auf Daten von Barmer Kunden, die sich für das Bonusprogramm der deutschen Krankenkasse angemeldet haben. Danach soll bereits am 31. Mai 2023 eine Sicherheitslücke bei einem von der Barmer eingesetzten Dienstleister, der das Bonusprogramm für die Barmer durchführt, eine Cyber-Attacke ermöglicht haben. Hierbei sind teils sensible personenbezogene Daten, wie etwa Bankverbindungen von Kunden abhanden gekommen, die sich für das Bonusprogramm bei der Krankenkasse angemeldet haben.

Welche Daten geleakt wurden:

Folgende Daten sind nach aktuellem Stand vom Datenleck bei der Barmer betroffen:

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Name
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Krankenversicherungsnummer
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Bankverbindungen
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Prämienbeiträge

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen.

Je mehr wir wissen, desto konkreter können wir Ihren Schadensersatzanspruch vortragen. Daher bieten wir optional an, als Bote für Sie tätig zu werden, um etwa Auskunft darüber zu erlangen, wer konkret für den Verlust Ihrer Daten verantwortlich ist, welche Ihrer Daten davon betroffen sind oder wie es zu der Preisgabe Ihrer Daten gekommen ist.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Barmer stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Datenleck

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