Unterwegs Outdoor Shop - Datenleck
Sind Sie vom Datenleck beim Unterwegs Outdoor Shop betroffen?
Jetzt Entschädigung mit Sammelklage geltend machen!
Was bei Unterwegs vorgefallen ist:
Am 27. Mai 2025 informierte die Unterwegs Outdoor Shop GmbH ihre Kunden darüber, dass ihre internen Systeme von einem Cyberangriff betroffen waren, bei dem Unbefugte Zugriff auf auf personenbezogene Daten der Kunden erlangten. Betroffen sind sowohl Kunden des Onlineshops als auch Kunden, die in stationären Läden als Kunde/Kundin angelegt wurden. Die Information an die Kunden lautet wie folgt:
"Liebe Kundin, lieber Kunde,
es tut uns leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir am 20.05.2025 Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, bei dem unbefugte Dritte Zugriff auf unsere Systeme erlangt haben.
Der Cyberangriff wurde sehr schnell bemerkt, Sicherheitsmechanismen umgehend aktiviert und zusammen mit unserem IT Dienstleister wurden von uns weitreichende Schutzmaßnahmen ergriffen. Hierbei orientieren wir uns bei der Vorgehensweise an den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Selbstverständlich haben wir die für uns zuständige Datenschutzbehörde über den Vorfall informiert und Anzeige bei der Polizei erstattet.
Wir informieren Sie, weil Sie bei Unterwegs entweder als Kunde/Kundin des Onlineshops registriert sind oder in unseren stationären Läden als Kunde/Kundin angelegt wurden. Aufgrund unserer Erkenntnisse aus den Untersuchungen des Vorfalls können wir leider nicht ausschließen, dass auch Kundendaten manipuliert und/oder kopiert wurden.
Es können folgende Daten betroffen sein:
- Vor- und Nachname
- (Rechnungs-) Adresse, falls abweichend, eine Lieferadresse
- E-Mail-Adresse
- Anmeldedaten
- TelefonnummerBankdaten wurden nicht abgegriffen. Sollten Sie als Gast bestellt haben, sind auch keine Anmeldedaten/Passwörter betroffen.
Es besteht die Möglichkeit, dass Ihre persönlichen Informationen für betrügerische Aktivitäten genutzt werden.
Ihr Passwort für www.unterwegs.biz wurde präventiv zurückgesetzt. Das bedeutet, dass Sie bei der nächsten Anmeldung via „Passwort vergessen“ ein neues Passwort generieren müssen.
Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Ändern Sie Ihr Passwort: Ändern Sie Ihr Passwort bei anderen Onlineshops, Plattformen oder anderen Diensten (Windows Anmeldung, Facebook, X, etc.), falls Sie dort dasselbe Passwort verwendet haben.
2. Überprüfen Sie Ihre Kontobewegungen: Sehen Sie sich Ihre Kontostände und -aktivitäten an. Bei ungewöhnlichen Aktivitäten kontaktieren Sie bitte umgehend Ihr Bankinstitut.
3. Achten Sie auf Phishing-Versuche: Seien Sie vorsichtig bei E-Mails oder Nachrichten, die nach persönlichen Informationen oder Login-Daten fragen. Offizielle Kommunikation erfolgt immer von unserer Firmenadresse. Seien Sie vorsichtig beim Öffnen von Anhängen.Hilfreiche Tipps gibt es außerdem auf der Seite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-
Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/cyber-sicherheitsempfehlungen_node.htmlWir verstehen, dass dieser Vorfall Besorgnis erregen kann und wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen dadurch entstehen. Ihr Vertrauen ist uns wichtig und wir setzen alles daran, Ihre Daten zu schützen. Unsere schnelle Reaktionsfähigkeit ist hier ein wichtiger Aspekt, darüber hinaus werden wir unser Engagement für Datensicherheit und Kundenschutz noch weiter stärken.
Für weitere Fragen oder Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, unseren Kundenservice zu kontaktieren.
Diesen erreichen Sie unter service@unterwegs.biz
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Rückmeldung aufgrund des höheren Aufkommens eventuell etwas länger dauern kann, als Sie es von uns gewohnt sind.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Ihr Unterwegs-Team"
Welche Daten geleakt wurden:
Folgende personenbezogene Daten sind nach aktuellem Stand vom Datenleck bei Unterwegs betroffen:
Was Sie tun können:
Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz. Entweder im Rahmen einer individuellen Klage oder in Form einer Sammelklage gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.
Wie das funktioniert:
Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.
Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt mit einer Sammelklage geltend machen oder durch eine Einzelklage mit unseren Kooperationsanwälten.
Jetzt Ansprüche geltend machen
Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen den Unterwegs Outdoor Shop stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.
FAQs - Datenleck
Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.
Die Missbrauchsgefahr eines Datenlecks hängt von den geleakten Daten ab. Bei der Veröffentlichung der E-Mail-Adresse ist mit erhöhtem Spampotential, Trojaner-Mails, Social Engineering und Phishing-Attacken zu rechnen. Auch ein Missbrauch von geleakten Passwörtern ist denkbar. Die Gefahren sind umso höher, je mehr Daten dem Absender zur Verfügung stehen. Es besteht in Folge eines Datenschutzvorfalls das konkrete Risiko von finanziellen Schäden, beispielsweise durch den Missbrauch von Kreditkartendaten oder einem Identitätsdiebstahl. Sofern Standortdaten betroffen sind, könnten zudem Bewegungsprofile der Betroffenen erstellt werden. Es steigt schließlich das Risiko Opfer von Erpressungen oder Drohungen zu werden, insbesondere soweit sensible Daten betroffen sind, wie die politische Gesinnung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuelle Orientierung oder Gesundheitsdaten.
Mit der Unterstützung von Protectra, die die Ansprüche der Betroffenen in individuellen Verfahren wie auch gebündelt geltend macht und Ihnen das Prozessrisiko abnimmt.
Besonders erfreulich für Betroffene: Nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO haften der Verantwortliche und in die Verarbeitung gegebenenfalls einbezogene Auftragsverarbeiter als Gesamtschuldner für Verstöße. Nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO ergibt sich zudem eine erhebliche Erleichterung für die Anspruchsdurchsetzung, da der Verantwortliche einen ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten beweisen muss.
Neben dem Auskunfts- und Unterlassungsanspruch steht Betroffenen ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu. Danach sind materielle Schäden (denkbar zum Beispiel Aufwand für einen Tausch der Mailadresse) wie auch immaterielle Schäden zu ersetzen. Hierunter sind pauschale Abgeltungen für spürbare Nachteile durch objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht einhergehende Beeinträchtigungen von persönlichkeitsbezogenen Belangen zu fassen.
Kurz zusammengefasst setzt ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO einen Verstoß gegen die DSGVO (z. B. unzureichende Datensicherheit beim Anbieter), einen materiellen oder immateriellen Schaden, wie etwa finanzielle Verluste, Kontrollverlust über persönliche Daten oder Stress durch Spam sowie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden voraus.
Auch für immaterielle Schäden sehen sowohl Art. 82 Abs. 1 DSGVO als auch § 83 Abs. 2 BDSG eine Entschädigung vor. Seit Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Serie von Entscheidungen (C-340/21, C-456/22, C-667/21, C-300/21, C-182/22, C-189/22, C-200/23) die Voraussetzungen zugunsten Betroffener, deren personenbezogene Daten ungewollt veröffentlicht wurden, näher definiert unter denen ein Schadensersatzanspruch zusteht. Der BGH hat im November 2024 schließlich in seiner Leitentscheidung zum Scraping Vorfall bei Facebook entschieden, dass allein der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann und zusätzlich keine Befürchtungen oder Ängste nachgewiesen werden müssten.
Die Höhe des Schadensersatzes gemäß Art. 82 DSGVO variiert je nach den individuellen Umstän-den des jeweiligen Falls. Entscheidend sind dabei sowohl die materiellen als auch die immateriellen Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind. Materielle Schäden beziehen sich auf finanzielle Verluste, während immaterielle Schäden beispielsweise emotionale Beeinträchtigungen umfassen können. Die Gerichte berücksichtigen bei ihrer Entscheidung die Schwere des Verstoßes und die konkreten Auswirkungen auf die betroffene Person. In der Praxis reichen die zugesprochenen Schadensersatzbeträge vom unteren dreistelligen bis vierstelligen Bereich.
Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie über den Stand Ihres Verfahrens. Darüber hinaus bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Es ist gerade in einem relativ neuen Rechtsgebiet ohne ständige Rechtsprechung nichts Ungewöhnliches, dass der Abschluss einer Instanz viel Zeit (auch bis über ein Jahr) in Anspruch nimmt.
Protectra, unsere Gegner oder die Rechtsschutzversicherung
Das Verfahren kann je nach Komplexität und Instanz einige Monate bis hin zu mehreren Jahren dauern. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer des Verfahrens von vielen Faktoren abhängt, einschließlich der Rechtslage, der Kooperation des Verantwortlichen und der Gerichtsbelastung.
Wir informieren Sie regelmäßig über den Stand Ihres Verfahrens. Aufgrund der hohen Fallzahlen bitten wir Sie vor Anfragen zunächst unsere FAQ sowie unsere Updates zu lesen.
Um eine Forderung geltend machen zu können, müssen Sie von einem Datenschutzvorfall betroffen sein und Ihre Ansprüche an Protectra abtreten oder uns zur rechtlichen Vertretung bevollmächtigen. Wir lassen dann prüfen, ob ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO besteht.
Wir lassen jeden Fall sorgfältig prüfen und entscheiden auf Grundlage der Rechtslage, der Schwere des Datenschutzverstoßes und der Chancen auf Erfolg, ob wir den Fall übernehmen.
Wir bemühen uns, den Zeitaufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. In der Regel müssen Sie nur bei der Erstkontaktaufnahme und während des Verfahrens aktiv werden, wenn wir noch Informationen zur Fallbearbeitung benötigen.