Rückenwind vom OGH für DSGVO-Schadensersatzansprüche
Mit Teilurteil vom 23. Juni 2021 (Az: 6 Ob 56/21k) sprach der Oberste Gerichtshof, also das österreichische Höchstgericht in zivilrechtlichen Angelegenheiten, dem Kläger gestützt auf Art. 82 Abs. 1 DSGVO einen Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro zu. Im Kern ging es bei dem Urteil erneut um die Frage, ob die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Unternehmen Facebook im Einklang mit der DSGVO erfolgt.