Schufa - Schadensersatz

Wurden Ihre Handyvertragsdaten rechtswidrig an die SCHUFA weitergegeben?

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Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz!

Was bei der SCHUFA und Mobilfunkanbietern vorgefallen ist:

Wie die Tagesschau berichtet wurden Handyvertragsdaten von Mobilfunkanbietern ohne Rechtsgrundlage an die SCHUFA Holding AG weitergegeben. Der Bericht greift ein Urteil des Landgerichts München auf, das entschieden hat, dass die Mobilfunkanbieter "keine Po­si­tiv­da­ten ihrer Kund­schaft an die SCHU­FA wei­ter­ge­ben (darf). Po­si­tiv­da­ten sind In­for­ma­tio­nen dar­über, ob und wann je­mand Ver­trä­ge mit Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­tern oder an­de­ren Fir­men ab­ge­schlos­sen hat. Sie fal­len bei jedem Ver­trags­schluss an.".  Hierfür fehlte es an der erforderlichen Einwilligung der Kunden. Auch die Datenschutzkonferenz (DSK) erachtet die Weitergabe und Speicherung der Handydaten für unzulässig.

Was Sie tun können:

Füllen Sie unser Formular aus und finden heraus, ob auch Sie von der durchgängigen Praxis betroffen sind, dass Handyvertragsdaten von Mobilfunkanbietern ohne Rechtsgrundlage an die SCHUFA Holding AG weitergegeben werden. Wir kümmern uns dann um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Schufa stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Schadensersatz

Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.

Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie über den Stand Ihres Verfahrens. Darüber hinaus bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Es ist gerade in einem relativ neuen Rechtsgebiet ohne ständige Rechtsprechung nichts Ungewöhnliches, dass der Abschluss einer Instanz viel Zeit (auch bis über ein Jahr) in Anspruch nimmt.

Protectra, unsere Gegner oder die Rechtsschutzversicherung

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