Paukenschlag des Bundesgerichtshofs: In Sachen Facebook-Datenleck hat sich der BGH unsere Argumentation zu eigen gemacht und zugunsten eines Facebook-Nutzers entschieden. Nach dem EuGH im Oktober 2024 befand nun auch der BGH: Der Schaden bei Datenlecks liegt im Kontrollverlust über die eigenen Daten. Damit reicht der Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten eines Betroffenen, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Ein konkreter materieller Schaden muss nicht nachgewiesen werden.

Damit kommt der Datenschutz im Leben der Bevölkerung an. Was bisher nur abstrakte Bürokratie war, hat von nun an echten praktischen Nutzen. Für uns ist die Bestätigung ein Auftrag, um auch künftig innovativ und gegen Widerstände die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.

Hintergrund des Falls, den der BGH nun zum Anlass für seine Leitentscheidung genommen hat, war das Datenleck bei Facebook im Jahr 2021, bei dem personenbezogene Daten von Millionen Facebook-Nutzern ohne deren Wissen öffentlich zugänglich gemacht wurden.

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