Raisin - Datenleck

Sind Sie vom Hacker-Angriff und dem Datenleck bei Raisin betroffen?

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Dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz!

Was bei Raisin vorgefallen ist:

Die Raisin Pension GmbH (ehemals fairr.de GmbH) ist von einem Datenleck betroffen. Auf den Server des Start-ups aus Berlin, das auf Produkte der Altersvorsorge spezialisiert ist, haben sich Dritte Zugriff verschafft und dadurch Zugang zu den personenbezogenen Daten, wie Bankdaten und Adressdaten, der Kunden erhalten.

Die Raisin Pension GmbH selbst hat von dem Datenschutzvorfall nach eigener Aussage erst am 3. August 2021 erfahren und zwischenzeitlich seine Kunden informiert. Nach Mitteilung durch unsere Kunden scheinen auch bereits gekündigte Konten betroffen zu sein.

Es sollen ausschließlich Nutzerinnen und Nutzer von Raisin Pension (ehem. fairr.de) und des Raisin Pension Cockpit betroffen sein. Der Zugang zu den Produkten der Raisin Pension GmbH war zwischenzeitlich aufgrund "dringend erforderlicher Arbeiten am System" gesperrt.

Welche Daten geleakt wurden:

In einer ersten Mitteilung gab die Raisin Pension GmbH an, dass die folgenden Daten von dem Datenschutzvorfall betroffen seien:

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Personenstammdaten
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Bankdaten (IBAN-Nummer des hinterlegten Referenzkontos)
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Vertragsdaten
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"Hashes" von Zugangsdaten

Nach Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gibt Raisin nun deutlich mehr betroffene Daten an. Ausweislich der folgenden Übersicht sollen von dem Datenschutzvorfall folgende Datenfelder von dem Datenschutzleck betroffen sein - die mit einem "*" gekennzeichneten Datenfelder entsprechen den "im Rahmen des Antragsprozesses und / oder der Cockpit-Nutzung angegebenen Angaben" der Kunden:

- Raisin Pension Kundennummer
- Browsersitzungs-ID
* Geburtstag
* Geburtsmonat
* Geburtsjahr
* Geschlecht
* Vorname
* Nachname
* Beruf
* Erwerbsstatus
* Staatsangehörigkeit
* Geburtsort
* Strasse
* PLZ
* Ort
* E-Mail-Adresse
* IBAN des Referenzkontos
* Zulageberechtigung
* Telefonnummer
- Antragsstatus
- Zeitstempel der Antragsstellung
* angegebenes Einkommen
* Geburtsland
* Referenzkonto: Vorname Kontoinhaber
* Referenzkonto: Nachname Kontoinhaber
- Sutor-Vertragsnummer
- Sutor-Kundennummer
- Raisin Pension Antragsnummer
* Anrede
- Sutor-Vermittlernummer (sofern vorhanden)
- Produkt
- letztes Aktualisierungsdatum des Vertragsstatus
* Straße
- Erfassungsdatum
- Laufzeitende des Vertrags
- Sutor-Vertragsstatus
- Höhe des letzten Zahlungseingangs
- Produktversion
* Geburtsdatum
* Vertragsbeginn
* gewünschte Hinterbliebenenabsicherung
* gewünschte Überschussbeteiligung
- Datum der Antragsfreigabe
- Kontostatus
* Anschrift
* Finanzamt
* Steuernummer
* Steueridentifikationsnummer
* Sozialversicherungsnummer
* Daten für Kinderzulage
* Geburtsdatum des Ehepartners
- Erstellungszeitpunkt des Dauerzulagenantrags
- letzter Modifizierungszeitpunkt des Dauerzulagenantrags
- Beitragsjahr des Dauerzulagenantrags
- Dauerzulageantrag vorhanden
- Raisin Pension Cockpit-ID
- Passwort-Hash mit individuellem Salt
* verheiratet ja/nein
* Zulageberechtigt
- Telefonnummer validiert ja/nein
* Cockpit-Sprache (DE/EN)
* Art der Krankenversicherung (GKV/PKV)
- Erstellungszeitpunkt des Cockpit-Accounts
- Letzter Cockpit-Login
* Newsletter erwünscht
* Vorjahresbrutto
- Buchungsdaten
- Valuta der Buchungen
- Buchungstexte
- Beträge der Buchungen
- Währungen der Buchungen
- Währungskurse der Buchungen
- Fondskurse der Buchungen
- aktuelle Garantiehöhe
* Produkt
* Höhe des Einmalbeitrags
* Höhe der Sparrate
* Zahlungsweise (Intervall)
* Rentenbeginn
* Kenntnisse von Fondsanlagen ja/nein (Ihre Angabe auf FinVermV-Fragebogen)
* Geschäfte mit Fondsanteilen getätigt ja/nein (Ihre Angabe auf FinVermV-Fragebogen)
* Name des vorherigen Anbieters
* Identifikation per webID ja/nein
- webID erfolgreich ja/nein
* Daten Einzahlungsbeginn und -betrag
* Wechsel von anderem Anbieter ja/nein
* Wechselguthaben
- Antragszeit
- Produkt zahlungspflichtig bestellt ja/nein/wann
* Dauerzulagenantrag ja/nein
- Browser
- Browserversion
- Betriebssystem
- Betriebssystemversion
- Anzahl Seitenbesuche
- Datum des Ersten Seitenbesuchs
* Unstrukturierte Daten Ihrer ausgefüllten Antragsformulare

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar). Sie tragen also keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt geltend machen.

Je mehr wir wissen, desto konkreter können wir Ihren Schadensersatzanspruch vortragen. Daher bieten wir optional an, als Bote für Sie tätig zu werden, um etwa Auskunft darüber zu erlangen, wer konkret für den Verlust Ihrer Daten verantwortlich ist, welche Ihrer Daten davon betroffen sind oder wie es zu der Preisgabe Ihrer Daten gekommen ist.

Jetzt Ansprüche geltend machen

Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Raisin stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

Die bei der Bestellung erhobenen Daten verwenden wir zur Vertragsdurchführung, nämlich zur Information über Ihre laufenden Angelegenheiten, aber auch zur Information über Entwicklungen in anderen Fällen im Bereich des Verbraucherrechts und Datenschutzrechts. Der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zur Information abseits Ihres konkreten Falls können Sie jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

Beauftragung gegen Erfolgshonorar (Abtretung zur Einziehung):

FAQs - Datenleck

Sie haben Fragen?
Wir haben Antworten.

Die Missbrauchsgefahr eines Datenlecks hängt von den geleakten Daten ab. Abhängig von den veröffentlichten Daten ist mit erhöhtem Spampotential bei Veröffentlichung der E-Mail-Adresse, Missbrauch von geleakten Passwörtern, Trojaner-Mails, Social Engineering und Phishing-Attacken zu rechnen. Die Gefahren sind umso höher, je mehr Daten dem Absender zur Verfügung stehen. Es besteht in Folge eines Datenschutzvorfalls das konkrete Risiko von finanziellen Schäden, das sich etwa durch den Missbrauch von Kreditkartendaten oder einen Identitätsdiebstahl mit einem Eingehungsbetrug zu Lasten des Betroffenen realisieren kann. Sofern Standortdaten betroffen sind, können die geleakten Daten zudem dazu verwendet werden, um Bewegungsprofile der Betroffenen zu erstellen. Es steigt schließlich das Risiko Opfer von Erpressungen oder Drohungen zu werden, insbesondere soweit sensible Daten betroffen sind. Gerade im Bereich der besonderen Kategorie personenbezogener Daten wie der politischen Gesinnung, Gewerkschaftszugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder den Gesundheitsdaten besteht zuletzt ein erhöhtes Interesse, selbst zu entscheiden, wer Details hierüber erfährt.

Mit der Unterstützung von Protectra, die die Ansprüche der Betroffenen gebündelt geltend macht. Besonders erfreulich für Betroffene: Nach Art. 82 Abs. 4 DSGVO haften der Verantwortliche und in die Verarbeitung gegebenenfalls einbezogene Auftragsverarbeiter als Gesamtschuldner für Verstöße. Nach Art. 82 Abs. 3 DSGVO ergibt sich zudem eine erhebliche Erleichterung für die Anspruchsdurchsetzung, da der Verantwortliche einen ordnungsgemäßen Umgang mit personenbezogenen Daten beweisen muss:

"Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter wird von der Haftung gemäß Absatz 2 befreit, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist."

Neben dem Auskunfts- und Unterlassungsanspruch steht Betroffenen ein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu. Danach sind materielle Schäden (denkbar zum Beispiel Aufwand für einen Tausch der Mailadresse) wie auch immaterielle Schäden zu ersetzen. Hierunter sind pauschale Abgeltungen für spürbare Nachteile durch objektiv nachvollziehbare, mit gewissem Gewicht einhergehende Beeinträchtigungen von persönlichkeitsbezogenen Belangen zu fassen.

Sowohl Art. 82 Abs. 1 DSGVO als auch § 83 Abs. 2 BDSG sehen eine Entschädigung auch für immaterielle Schäden vor. Seit Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einer Serie von Entscheidungen (C-340/21, C-456/22, C-667/21, C-300/21, C-182/22, C-189/22, C-200/23) die Voraussetzungen zugunsten Betroffener, deren personenbezogene Daten ungewollt veröffentlicht wurden, näher definiert unter denen ein Schadensersatzanspruch zusteht. Der BGH hat nun in seiner Leitentscheidung zum Scraping Vorfall bei Facebook entschieden, dass allein der Kontrollverlust über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann und zusätzlich keine Befürchtungen oder Ängste nachgewiesen werden müssten.

Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie über den Stand Ihres Verfahrens. Darüber hinaus bitten wir Sie von Anfragen abzusehen. Es ist gerade in einem relativ neuen Rechtsgebiet ohne ständige Rechtsprechung nichts Ungewöhnliches, dass der Abschluss einer Instanz viel Zeit (auch bis über ein Jahr) in Anspruch nimmt.

Protectra, unsere Gegner oder die Rechtsschutzversicherung

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