Berliner Verwaltung – Datenleck

Sind Sie vom Hackerangriff auf die Berliner Verwaltung betroffen?

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Was bei der Berliner Verwaltung vorgefallen ist:

Zwischen dem 7. und 12. August 2026 verschafften sich Angreifer bei einem Hackerangriff auf das Berliner Landesnetz Zugriff auf interne Systeme der Berliner Verwaltung. Nach Angaben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit betrifft der Vorfall Bereiche der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Der Angriff erfolgte am 7. August 2026 über diese beiden Behörden, die jeweils eine eigene IT betreiben und nicht unmittelbar vom landeseigenen IT-Dienstleistungszentrum verwaltet werden. Mitte August 2026 wurde der Vorfall öffentlich bekannt. Die Senatskanzlei erklärte zunächst, es seien nur öffentlich zugängliche Daten abgeflossen. Das stellte sich als unzutreffend heraus.

Hinter dem Cyberangriff steht nach Angaben der Sicherheitsbehörden die seit 2021 aktive, finanziell motivierte Erpressergruppe „Rhysida“. Sie forderte 30 Bitcoin, umgerechnet rund zwei Millionen Euro, für den Verzicht auf eine Veröffentlichung. Der Berliner Senat lehnte die Zahlung ab. Nach Ablauf des Ultimatums am Freitag, dem 4. September 2026, veröffentlichte Rhysida die erbeuteten Daten im Darknet: nach eigenen Angaben rund 1,44 Millionen Dateien mit einem Umfang von etwa 5,7 Terabyte. Die Daten sind dort frei herunterladbar.

Darunter befinden sich nach übereinstimmenden Medienberichten Personalakten, Beurteilungen und Arbeitszeugnisse von Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung, Stundenzettel, Bewerbungsunterlagen, Steuerunterlagen, Verträge, Protokolle, E-Mail-Verkehr, Passwörter und Zugangsdaten sowie Adressen und Telefonnummern. Die Berliner Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass auch personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern veröffentlicht wurden, die mit den beiden Senatsverwaltungen im Schriftverkehr standen, etwa in Bau-, Wohnungs-, Verkehrs- oder Umweltangelegenheiten. Wegen des Umfangs konnten die Daten bislang nicht vollständig gesichtet werden. Die Senatsverwaltungen haben angekündigt, Betroffene zu informieren, sobald gesicherte Erkenntnisse vorliegen (Art. 34 DSGVO).

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor „verschiedenen Risiken für die Betroffenen“ und vor einer erhöhten Gefahr von Phishing-Angriffen, mit denen weitere Daten wie Passwörter abgegriffen werden sollen. Weil auch Zugangsdaten veröffentlicht wurden, schränkten die betroffenen Verwaltungen den Zugriff auf ihre Systeme ein. Der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug von der AG KRITIS wirft dem Land Berlin vor, grob fahrlässig gehandelt und die Vorgaben zum Geheimschutz nicht eingehalten zu haben; er hatte den Innenausschuss des Abgeordnetenhauses bereits 2023 und 2025 vor Sicherheitslücken gewarnt.

Als Verantwortliche im Sinne der DSGVO haften die betroffenen Stellen des Landes Berlin den Betroffenen nach Art. 82 DSGVO auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, sofern sie nicht nachweisen, dass sie für den Vorfall in keinerlei Hinsicht verantwortlich sind (Art. 82 Abs. 3 DSGVO). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten als ersatzfähiger Schaden.

Wer betroffen sein kann: Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der beiden Senatsverwaltungen, Bewerberinnen und Bewerber auf Stellen dort sowie Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen, die mit diesen Senatsverwaltungen im Schriftverkehr standen, etwa in Bau-, Wohnungs-, Verkehrs- oder Umweltangelegenheiten. Ob Ihre Daten unter den von Rhysida veröffentlichten Dateien sind, klären wir im Rahmen der Beauftragung über einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung. Die Benachrichtigung durch die Verwaltung müssen Sie dafür nicht abwarten.

Welche Daten geleakt wurden:

Nach Angaben der Berliner Datenschutzbeauftragten und übereinstimmenden Medienberichten sind, abhängig von Ihrem Kontakt zu den betroffenen Senatsverwaltungen, insbesondere folgende personenbezogene Daten betroffen:

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Stammdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum
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Kontaktdaten: E-Mail-Adressen, Telefonnummern
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Bankdaten
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Inhalte des Schriftverkehrs mit den Senatsverwaltungen, etwa Anträge und Vorgänge
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Kopien eingereichter Dokumente, etwa Ausweise und Nachweise
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Bei Beschäftigten: Personalakten, Beurteilungen, Arbeitszeugnisse, Stundenzettel
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Bei Bewerberinnen und Bewerbern: Bewerbungsunterlagen
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Steuerunterlagen, Verträge, E-Mail-Verkehr, Passwörter und Zugangsdaten

Was Sie tun können:

Unser Formular ausfüllen, dann kümmern wir uns um Ihren Schadensersatz. Entweder im Rahmen einer individuellen Klage oder in Form einer Abtretung Ihres Anspruchs damit wir diesen gebündelt mit den Ansprüchen weiterer Geschädigter gegen einen prozentualen Anteil im Erfolgsfall in Höhe von 25 % des durchgesetzten Anspruchs (Erfolgshonorar) geltend machen. Sie tragen keinerlei Kostenrisiko.

Wie das funktioniert:

Sie verkaufen uns Ihr Problem, indem Sie das folgende Formular ausfüllen.

Wir kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Rechte, indem wir diese gebündelt mit Ansprüchen anderer Betroffener in einer Klage geltend machen oder durch eine Einzelklage mit unseren Kooperationsanwälten.

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Mit Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen das Land Berlin stehen wir als Partner an Ihrer Seite. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Fall bis nötigenfalls zur gerichtlichen Durchsetzung mit regelmäßiger Berichterstattung und sind telefonisch für Sie erreichbar.

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FAQs – Datenleck

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