Erdbeben: Tesla-Kunden gewinnen doch

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So eine überraschende Wendung ist selten: Gerade noch hatte der Bundesgerichtshof zulasten eines Tesla-Kunden geurteilt, dem die Fahrzeugrückgabe verweigert worden war. Doch jetzt wendet sich das Blatt: Das OLG Stuttgart gibt den Betroffenen doch recht: Mit anderer Begründung.

Monheim am Rhein, den 11. März 2025

Es hatte Wellen geschlagen: Im Jahr 2023 wurde ruchbar, dass Tesla es bei den Verbraucherschutzvorschriften nicht so eng nahm. Unter anderem wurde kritisiert das in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben wurde, unter der der Widerruf hätte erklärt werden können. Trotz eigentlich eindeutiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs befand kürzlich der Bundesgerichtshof: Eine Petitesse, die nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist führe.

Die Protectra GmbH setzte sich von Beginn an für die Rechte betroffener Kunden ein und begleitete sie durch den Prozess des Widerrufs. Dank Prüfung durch spezialisierte Rechtsanwälte, die Kanzlei Franz Partners mit Sitz in Düsseldorf, wurde das Blatt nun gewendet. Rechtsanwalt Christian Franz, LL.M., der die Angelegenheit federführend betreut hat:

"Das OLG Stuttgart hat in gleich zwei Urteilen den hier vertretenen Kunden Recht gegeben. Und zwar in allen relevanten Punkten: Tesla hat nicht nur irreführend über das Widerrufsrecht aufgeklärt. Die Verletzung der Kundenrechte war auch so relevant, dass sie die Verlängerung der Widerrufsfrist zufolge hat. Und noch mehr: Die Kunden müssen auch keinen Wertersatz für gefahrene Kilometer leisten."

Bemängelt wurde durch das Gericht, dass Tesla sich schon nicht klar dazu äußerte, ob den Kunden jetzt ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht. Hinzu kam u.a. die Irreführung darüber, dass die Kunden im Widerrufsfall die Kosten der Rücksendung des Fahrzeugs tragen müssten – obwohl das gar nicht stimmte. Man konnte das Fahrzeug auch einfach bei Tesla abgeben. Die Protectra GmbH betreut nach wie vor eine dreistellige Anzahl von Kunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche, Hand in Hand mit der Kanzlei Franz Partners. Dort herrscht jetzt Zuversicht. Noch einmal Rechtsanwalt Franz:

"Es ist bekannt, dass bestimmte Gerichte verbraucherfeindlich eingestellt sind. Dazu zählt in vorderster Front das Kammergericht in Berlin. Wir haben deshalb unsere Fälle von Anfang an im Rahmen des rechtlich Möglichen breit gestreut. Wir sind deshalb zuversichtlich, dass auch unsere anderen Mandanten Recht bekommen werden. Und auch beim Kammergericht dreht sich möglicherweise der Wind. Dort hat man signalisiert, dass man in drei Monaten eine erste Bewertung des neuen Sachstands abgeben will. Klar ist aber: Anders als von vielen erwartet, war der BGH-Beschluss nicht das Ende. Das bessere Argument setzt sich durch."

Klar ist außerdem: Kein Oberlandesgericht wird mehr entscheiden können, ohne die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen. Der Bundesgerichtshof wird sich dann erneut und unter anderen Vorzeichen mit den Argumenten der Protectra-Kunden auseinandersetzen müssen. Insoweit besteht nach den Urteilen des OLG Stuttgart große Zuversicht.

Nähere Informationen finden Sie unter https://tesla-widerruf.online/.

Pressekontakt:

Kanzlei Franz Partners Rechtsanwälte

Herr Rechtsanwalt Christian Franz, LL.M.
Königsallee 30
40212 Düsseldorf
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Protectra GmbH

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